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Name:
Wolff, Gerd (gwolff@anwaelte.com)
Datum:Do 03 Nov 2005 09:36:12 CET
Betreff:Baufenster
 

Problematisch ist meines Erachtens, dass der Bebauungsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine Vielzahl von Bebauungen durch unterschiedliche Bauherren angelegt ist. Tatsächlich wird die Bebauung wohl nur durch einen einzelnen Bauträger bestimmt werden, der sich in Bad Soden und Umgebung keinen Ruf für eine anspruchsvolle, architektonisch gelungene Bebauung gemacht hat.

Daher ist zu erwarten, dass die mögliche Bandbreite der Bebauung (Grenzabstände, Dachformen, Ein- bzw. Mehrfamilienhaus, Stellplatzgestaltung etc.) nicht ausgenutzt wird, sondern lediglich wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen werden. Es ist deshalb zu befürchten, dass das definierte Baufenster auch ohne Rücksicht auf ästhetische Belange maximal ausgenutzt und die Bebauung sich letztlich dann als "Riegel" zwischen der Straße und dem darunterliegenden Berg darstellen wird.

Aus diesem Grund sollte der Bebauungsplan derart konzipiert werden, dass auch bei der Bebauung durch nur einen Unternehmer eine gestalterische Vielfalt gewährleistet ist.

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